Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn
Naturwissenschaftlich-Technologisch und Sprachlich
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Sozialkunde in der Oberstufe

Das Fach Sozialkunde wird in der Qualifikationsphase an unserem Gymnasium einstündig unterrichtet, kombiniert mit dem zweistündigen Fach Geschichte. Beide Fächer müssen sowohl in der Q11 als auch in der Q12 belegt werden, Lehrplaninhalte werden in jedem Semester mittels einer 90-minütigen Klausur Geschichte/ Sozialkunde geprüft.

Während in Q11/1 die Sozialstruktur der Bundesrepublik und deren Wandel im Fokus steht, werden im zweiten Semester der Q11 Grundzüge der politischen Systeme der Gegenwart behandelt. In der zwölften Jahrgangsstufe liegt der Schwerpunkt auf der Europäischen Union in Q12/1, gefolgt von den Themenkomplexen „Frieden und Sicherheit als Aufgabe der internationalen Politik" sowie den „Herausforderungen für die nationale Politik in einer globalisierten Welt" im zweiten Semester dieser Jahrgangsstufe.

Das Abitur in Geschichte und Sozialkunde

Es besteht zum einen die Möglichkeit, schriftlich in Geschichte oder in der Kombination Geschichte/Sozialkunde das Abitur abzulegen. Diese Regelung bezieht sich auch auf das mündliche Abitur.

Das kombinierte Kolloquium Geschichte und Sozialkunde beinhaltet in der Prüfung zwei analoge Ausbildungsabschnitte aus diesen beiden Fächern, d.h. die Schülerin bzw. der Schüler schließt ein Semester Geschichte/Sozialkunde in der Jahrgangsstufe 11 und eines in der Jahrgangsstufe 12 aus. Für den Fall, dass sich beispielsweise eine Schülerin oder ein Schüler dafür entscheidet, die Semester 11/2 in Geschichte und 12/2 in Geschichte zu streichen, sind dementsprechend auch 11/2 und 12/2 in Sozialkunde auszuschließen.

Der Ablauf des dreißigminütigen Kolloquiums in der Kombination Geschichte/Sozialkunde kann in zwei Varianten durchgeführt werden, die die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat bereits vorher festgelegt hat.

Bei der Variante A bezieht sich im ersten Prüfungsteil das Referat (10 Minuten) nur auf das Fach Geschichte, ebenso das davon ausgehende anschließende Prüfungsgespräch von fünf Minuten. Als Basis für diesen Teil des Kolloquiums fungiert ein vorher von der Prüfungskandidatin bzw. vom Prüfungskandidaten festgelegter Prüfungsschwerpunkt.

Es folgt im zweiten Prüfungsteil der Variante A ein Prüfungsgespräch über Inhalte des anderen gewählten Semesters in dem Fach Geschichte, dann für zehn Minuten ausschließlich Fragen über die beiden gewählten Ausbildungsabschnitte im Fach Sozialkunde.
Bei der Variante B basiert das zehnminütige Referat im ersten Prüfungsteil auf dem Fach Sozialkunde, allerdings mit interdisziplinären Bezügen zum Fach Geschichte, auch hier werden im Anschluss weitere Prüfungsinhalte des gewählten Themenschwerpunkts in einem fünfminütigen Gespräch behandelt.

Im zweiten Prüfungsteil der Variante B werden dann 15 Minuten ausschließlich Fragen aus den beiden gewählten Ausbildungsabschnitten im Fach Geschichte gestellt.

Charlotte Wagner

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