Informationen für Eltern
"Rund um Corona"
- Übersicht über die Hygienemaßnahmen an Schulen vom 16.11.2022
- Schutz- und Hygienekonzept am Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn
- Grundsätzliche Regelung zum Distanzunterricht am WBG - Update 2021
Übertritt
Information für die zukünftige 5. Klassen
Einführungsklasse
Für das Schuljahr 2023/24 wird am Wolfgang-Borchert-Gymnasium keine Einführungsklasse eingerichtet. Wenden Sie sich bei Interesse bitte an folgende Gymnasien im weiteren Einzugsbereich:
- Friedrich-Alexander-Gymnasium Neustadt an der Aisch
- Hardenberg-Gymnasium Fürth
- Sigmund-Schuckert-Gymnasium Nürnberg
- Städtische Peter-Vischer-Schule Nürnberg
- Theresien-Gymnasium Ansbach
Bitte wenden Sie sich wegen Fristen und Terminen und zur Voranmeldung direkt an die von Ihnen angestrebte Schule.
Informationen im Allgemeinen zur Einführungsklasse bekommen Sie auch im Flyer Einführungsklassen an bayerischen Gymnasien und direkt auf der Homepage des Kultusministeriums.
Unterstufe
Informationen zur Wahl der zweiten Fremdsprache
- Überblick Fremdsprachenoptionen am WBG
- Reden wir über Latein Warum Latein?
- Reden wir über Französisch Warum Französisch?
- Film zu Französisch
Mittelstufe
Informationen zu den Ausbildungsrichtungen am WBG
- Informationen zur Wahl der Ausbildungsrichtung im Schuljahr 2023-24
- Das Fach Französisch
- Film zu Französisch als dritte Fremdsprache
- Vorstellung des Faches Chemie
- Das Fach Informatik
Informationen zum Mittleren Schulabschluss
Infektionsschutz und Infektionsschutzgesetz
Die bayerischen Schulen wurden vom Staatsministerium für Bildung und Kultus darum gebeten, die Erziehungsberechtigten auf die große Bedeutung des Infektionsschutzes in Schulen – insbesondere im Hinblick auf schwangere Lehrerinnen – hinzuweisen. Selbst vermeintlich harmlose Infektionskrankheiten wie Windpocken oder Ringelröteln stellen für die betroffenen Frauen und ihre ungeborenen Kinder ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar.
Sie finden deshalb hier als Anlage das Merkblatt „Gemeinsam vor Infektionen schützen“, das u. a. alle Infektionskrankheiten gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz enthält, die meldepflichtig sind und zu einem Besuchsverbot an Gemeinschaftseinrichtungen, also auch an Schulen, führen.
Ergänzend zu diesem Merkblatt bitten wir Sie dringend darum, der Schule auch Erkrankungen an Röteln, Ringelröteln, Influenza und SARS-CoV-2 zu melden. Für diese Erkrankungen besteht zwar keine Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz, jedoch ist im Hinblick auf die drohenden Risiken für Schwangere eine zuverlässige Mitteilung an die Schule von besonderer Bedeutung.
Kommunikationsmöglichkeiten
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
falls Sie Fragen an eine bestimmte Lehrkraft haben, können Sie sich jederzeit über das Elternportal an die Kolleginnen und Kollegen wenden.
Sprechstundenzeit unserer Schulpsychologin
Die Sprechstunde unserer Schulpsychologin, Frau Reim, findet wie folgt statt:
Donnerstag: 3. Stunde, 9:45 Uhr - 10:30 Uhr in Raum D10 (bitte mit Voranmeldung)