Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn
Naturwissenschaftlich-Technologisch und Sprachlich
Sportplatzstraße 2, 90579 Langenzenn
Telefon: 09101 904180 / Fax: 09101 9041821
email: verwaltung@wbg-lgz.de

Informationen für Eltern

Übertritt

Information für die zukünftige 5. Klassen

Anmeldezeitraum für die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe der Gymnasien:
06.05.2024 - 08.05.2024
Hauptanmeldetag ist der Dienstag, 7. Mai 2024
Probeunterricht findet im Zeitraum vom 14.05.2024 bis 16.05.2024 statt.

Einführungsklasse

Für das Schuljahr 2023/24 wird am Wolfgang-Borchert-Gymnasium keine Einführungsklasse eingerichtet. Wenden Sie sich bei Interesse bitte an folgende Gymnasien im weiteren Einzugsbereich:

      • Friedrich-Alexander-Gymnasium Neustadt an der Aisch
      • Hardenberg-Gymnasium Fürth
      • Sigmund-Schuckert-Gymnasium Nürnberg
      • Städtische Peter-Vischer-Schule Nürnberg
      • Theresien-Gymnasium Ansbach

Bitte wenden Sie sich wegen Fristen und Terminen und zur Voranmeldung direkt an die von Ihnen angestrebte Schule.

Informationen im Allgemeinen zur Einführungsklasse bekommen Sie auch im Flyer pdfEinführungsklassen an bayerischen Gymnasien und direkt auf der Homepage des Kultusministeriums.

 

Unterstufe

Informationen zur Wahl der zweiten Fremdsprache

Infektionsschutz und Infektionsschutzgesetz

Die bayerischen Schulen wurden vom Staatsministerium für Bildung und Kultus darum gebeten, die Erziehungsberechtigten auf die große Bedeutung des Infektionsschutzes in Schulen – insbesondere im Hinblick auf schwangere Lehrerinnen – hinzuweisen. Selbst vermeintlich harmlose Infektionskrankheiten wie Windpocken oder Ringelröteln stellen für die betroffenen Frauen und ihre ungeborenen Kinder ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar.

Sie finden deshalb hier als Anlage das Merkblatt „Gemeinsam vor Infektionen schützen“, das u. a. alle Infektionskrankheiten gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz enthält, die meldepflichtig sind und zu einem Besuchsverbot an Gemeinschaftseinrichtungen, also auch an Schulen, führen.

Ergänzend zu diesem Merkblatt bitten wir Sie dringend darum, der Schule auch Erkrankungen an Röteln, Ringelröteln, Influenza und SARS-CoV-2 zu melden. Für diese Erkrankungen besteht zwar keine Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz, jedoch ist im Hinblick auf die drohenden Risiken für Schwangere eine zuverlässige Mitteilung an die Schule von besonderer Bedeutung.

 

pdfMerkblatt „Gemeinsam vor Infektionen schützen“

Kommunikationsmöglichkeiten

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

falls Sie Fragen an eine bestimmte Lehrkraft haben, können Sie sich jederzeit über das Elternportal an die Kolleginnen und Kollegen wenden.

  

 

 

Log in